Der Mietvertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Mietbestätigung beim Anmelder zustande.
1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermieter.
2.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Wohnung.
2.2 Die Wohnung kann am Anreisetag ab 15:00 Uhr genutzt werden und muss am Abreisetag spätestens um 10:00 Uhr geräumt sein.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder die Wohnung vorausbezahlt wurde hat der Vermieter das Recht sie ab 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Mieter gegen ihn hieraus einen Anspruch herleiten kann.
2.3 Die ungefähre Anreisezeit sollte 24 Stunden vorher mitgeteilt werden. Die genaue Ankunftszeit eine Stunde vor Ankunft.
3.1 Mit Erhalt, spätestens 3 Tage nach Datum der schriftlichen Vermietungsbestätigung, werden Zahlungen wie folgt fällig:
3.1.1 Eine Kaution in Höhe von 150,-- Euro pro Wohnung.
Verlässt der Mieter die Wohnung mängelfrei, wird Ihm die Kaution innerhalb 8 Tagen nach Auszug zurücküberwiesen.
3.1.2 Die Anzahlung beträgt 50 % des Preises je Wohneinheitbuchung.
Die Anzahlung wird auf den Gesamt- Mietpreis angerechnet.
3.1.3 Der Restbetrag muss spätestens 42 Tage vor Mietbeginn gezahlt sein. Bei kurzfristigen Buchungen, wenn zwischen Buchungsdatum und Mietbeginn weniger als 42 Tage liegen, ist der Mietpreis je Wohneinheit in voller Höhe sofort bei Eingang der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Storno- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
3.2 Gehen Kaution und Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 3 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,-- Euro fällig.
3.3 Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Vermietungsleistung.
Sollte die Mietbestätigung dem Anmelder, bzw. den anmietenden Personen nicht bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.
Die Mietbestätigung ist der Schlüsselhalterin am Mietobjekt vorzulegen.
5.1 Werden vom Mieter Änderungen z.B. hinsichtlich des Mietbeginns oder der anzumietenden Wohneinheit vorgenommen, die der Vermieter erfüllen kann, kann der Vermieter eine Umbuchungsgebühr erheben.
5.2 Von Leistungsänderungen wird der Vermieter den Mieter unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Mieters bleibt unberührt.
5.3 Preiserhöhungen nach Abschluss des Mietvertrages aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung von Gebühren, Steuern, Abgaben oder ähnliches) sind in dem Umfange möglich, wie nachzuweisende Tatsachen dies rechtfertigen. Änderungen des Mietpreises sind unverzüglich zu klären. Bei Preiserhöhungen über 5% des Gesamt -Mietpreises kann der Mieter innerhalb von 10 Tagen kostenlos zurücktreten.
5.4 Bis zu Beginn des Mietverhältnisses kann der Mieter sich nach Mitteilung an den Vermieter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Eine Erhöhung der Personenzahl je Wohneinheit ist nur in dem Maße möglich wie es die Art und Ausstattung des Wohnobjektes zulässt. Dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
6.1 Dieser sollte im Interesse des Mieters unter Beifügung der Mietbestätigung schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
6.1.1 In diesem Falle werden pauschalierte Rücktrittskosten erhoben:
- Beim Rücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises (mindestens 50,-- Euro)
- Bei Rücktritt 60 - 1 Tage vor Mietbeginn 90 % des Mietpreises
- Bei Rücktritt am Tage des Mietbeginns oder bei Nichterscheinen 100% des Mietpreises.
6.2 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung des Mietobjektes berücksichtigt.
Es bleibt dem Mieter unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
7.1 Wird die Vermietung des Mietobjektes infolge unvorhergesehener Unbewohnbarkeit, oder durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück.
Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
7.2 Ergeben sich diese Umstände nach Beginn des Mietverhältnisses, kann der Mietvertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden.
7.3 Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter trotz Abmahnung die Mitmieter des Anwesens nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag nach 7.3), verfällt der Mietpreis.
7.4 Bei Vertragskündigung aus vorgenannten Gründen gehen Mehrkosten aus erhöhten Rückbeförderungskosten zu Lasten des Mieters.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- Versicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen.
Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht
9.1 für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Beauftragten für das Mietobjekt.
9.2 die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
9.3 die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten Vermietungsleistung.
Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Strom-, Kabelfernseh- bzw. Internetversorgung wird ausgeschlossen.
9.4 Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den anteiligen dreifachen Mietpreis der geschädigten Person beschränkt, soweit der Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Vermieter einem dem Mieter entstandenen Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Beauftragten des Vermieters verantwortlich ist.
9.5 Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verlust, die während oder in Folge eines Aufenthaltes erlitten werden.
9.6. Der Vermieter haftet nicht für defekte oder außer Betrieb gestellte technische Geräte, soweit ihm diese nicht bekannt waren oder bekannt gemacht wurden. Er muss nach Bekanntwerden für schnellstmöglichen Ersatz sorgen.
9.7 Der Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen, die außerhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden.
10.1 Sie sind in Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden.
10.2 Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige und Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden. Wenden Sie sich für Abhilfeersuchen unverzüglich, per Telefax, Email oder telefonisch an den Vermieter oder den Ihnen von uns genannten Beauftragten vor Ort damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen.
10.3 Die Beauftragten/Schlüsselhalter haben keine Befugnis, Ansprüche anzuerkennen oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder entgegen zu nehmen.
10.4 Ansprüche wegen vertraglich nicht erbrachter Vermietungsleistungen müssen, innerhalb eines Monats nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit, gegenüber dem Vermieter schriftlich geltend gemacht werden.
Die Ferienwohnungen dürfen nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als angemeldet sind und nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Gewerbliche Nutzung, jedwelcher Art, bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter darf überzählige Personen abweisen. Die Mieter müssen die Ferienwohnungen sowie deren Einrichtungen sorgfältig behandeln und etwaige Schäden sofort dem Vermieter melden. Dieser kann Schadenersatz verlangen. Das gilt auch für nachträglich festgestellte, vom Mieter verursachte Schäden.
11.1 Der Mieter muss die Hausregeln beachten, die im Haus ausliegen bzw. vom Vermieter vor Ort erhältlich sind. Hierzu gehören auch die nächtlichen Ruhezeiten.
11.2 Die Endreinigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt, das Haus ist jedoch besenrein und die Küche, wie vorgefunden, sauber zu verlassen.
11.3 Der Müll ist entsprechend zu sortieren und in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen:
Gelber Sack - nur Blech, Plastik und Tetrapaks.
Blaue Tonne - Papier und Kartons.
Schwarze Tonne - Restmüll
Plastikkiste - Glas
Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Mieters durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
13.1 Die Mieter sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
13.2 Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen gehen zu Ihren Lasten.
14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Mietbedingungen zu Folge.
Gerichtsstand für beide Parteien ist Bad Homburg